Aus- und Fortbildung zum Brandschutzhelfer/in
Warum ist die Aus- und Fortbildung zum Brandschutzhelfer/in so wichtig?
Wenn man die potenzielle Gefahr zügig erkennen kann und ein Entstehungsbrand schnell bekämpft, kann man große Gefahren von sich und seinem Umfeld abwenden.
Ziel unserer Aus- und Fortbildung ist genau das! Hier werden Sie von Feuerwehrmännern trainiert, was sie in einem solchen Fall tun müssen und wie Sie sich richtig verhalten.
Die Aus- und Fortbildung zum Brandschutzhelfer/in umfasst ca. 4 – 5 Unterrichtseinheiten (UE a 45min) und erfolgt an einem Tag mit folgendem Inhalt:
- Allgemeine Maßnahmen
- Absichern von Brandstellen
- Richtiges Verhalten im Brandfall
- Absetzen eines Notrufs
- Sicherer Umgang mit einem Feuerlöscher
- Einweisung und Unterstützung von Feuerwehr und Rettungsdienst
Wieviele Brandschutzhelfer braucht mein Unternehmen?
Laut § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Abschnitt 7.3 der ASR A2. 2 hat jeder Arbeitgeber die Pflicht, Mitarbeiter in ausreichender Zahl zum Brandschutzhelfer ausbilden zu lassen. In der Regel sind dies 5% der Beschäftigten, entsprechend mehr bei erhöhter Brandgefahr.
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): § 10 Abs. 2 “Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen”
- Unfallverhütungsvorschrift: “Grundsätze der Prävention” (BGV/GUV-V A1) § 22 Abs. 2 “Notfallmaßnahmen”
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): ASR A2.2 “Maßnahmen gegen Brände” Abschnitt 6.2 “Brandschutzhelfer”
Wann muss die Ausbildung zum Brandschutzhelfer/in aufgefrischt werden?
Zum Brandschutz im Betrieb gehört auch eine regelmäßige Schulung aller Beschäftigten und Mitarbeitern. Deshalb sind Unternehmen verpflichtet, Mitarbeiter zu benennen, die im Notfall dafür zuständig sind, Erste Hilfe zu leisten, einen Brand zu bekämpfen, oder eine Evakuierung einzuleiten. Die Mitarbeiter müssen theoretisch und praktisch in den betrieblichen Brandschutz eingewiesen werden. Diese Kurse sind spätestens alle drei Jahre zu wiederholen.