Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anmeldung
Zur Teilnahme an den Kursen ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung muss
schriftlich erfolgen, per Anmeldung über die Homepage. Durch die schriftliche
Buchungsbestätigung per Email von der Private Rescue School UG (haftungsbeschränkt) wird die
Anmeldung verbindlich und es kommt ein Vertrag zustande.
Der Vertrag kommt ebenfalls zustande, wenn die vollständige Lehrgangsgebühr vorab auf dem
Konto von der Private Rescue School UG /haftungsbeschränkt) eingegangen ist (Überweisung,
Paypal) und die Teilnahmemöglichkeit durch Private Rescue School UG /haftungsbeschränkt)
schriftlich, per Email bestätigt wurde.
2. Aus- und Fortbildung für Betriebe
Für die Aus- und Fortbildung der betrieblichen Ersthelfer, ist das Abrechnungsformular bis zum
Lehrgangsbeginn im Original und vollständig ausgefüllt abzugeben. Kopien werden nicht
anerkannt.
Liegt das Abrechnungsformular nicht oder nicht korrekt ausgefüllt vor, bekommen die
entsprechenden Teilnehmer keine Lehrgangsbescheinigung.
3.SARS Covid 19
Alle Kurs der Private Rescue School UG (haftungsbeschränkt) finden unter der 3G Regeln Statt.
Jeder Teilnehmer muss ein Covid Bogen zu beginn des Kurses ausfüllen und mit Impfnachweis,
ggf Poc Test ( nicht älter als 24 Stunden), PCR Test ( nicht älter als 48 Stunden) dem
Lehrgangsleiter vorlegen. Teilnehmer mit Krankheitssymptomen betreten nicht den
Lehgangsraum, melden Sie im Vorfeld bei der Private Rescue Scholl UG, bei geschloeßen Kursen
( Firmen Kursen ) bei Ihnen Vorsetzen.
4. Zahlungsmölichkeiten
Die Zahlung ist vorab mit PayPal oder per Überweisung möglich und sichert dem
Lehrgangsteilnehmer einem Platz zu. Vor Ort ist eine Bar Zahlung möglich. EC Karten Zahlung ist
vor Ort möglich, jedoch mit weiteren Gebühren verbunden.
5. Lehrgangszeiten
Die Lehrgänge umfassen 9UE a 45 Minuten. (7,5 Stunden)
Die Notfalltrainings umfassen 4UE a 45 Minuten.
Die Trainings können auch auf Kundenwunsch angepasst werden.
6. Bescheinigungen
Eine Bescheinigung wird nur dann ausgestellt, wenn:
– die Lehrgangsgebühr entrichtet wurde
– das Abrechnungsformular der BG oder der Gutschein der Unfallkasse vorliegt
– bei Rechnungsstellung nach Kursende
Das Ausstellen einer Ersatzbescheinigung für einen Lehrgang “Erste Hilfe Kurs/Fortbildung/
Training” bzw. “Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder” ist nur innerhalb
des laufenden Jahres möglich. Frühere Bescheinigungen aus vergangenen Jahren können nicht
ausgestellt werden. Die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung ist kostenpflichtig. Ein
Rechtsanspruch auf das Ausstellen einer Ersatzbescheinigung besteht nicht. Die Kosten hierfür
betragen 10€.
7. Storno
Der Teilnehmer muss bei Verhinderung den Kurs 24 Stunden vor Kursbeginn schriftlich
(kontakt@rsnrw.de) oder telefonisch absagen. Tut der Teilnehmer dies nicht, so gilt das als
Nichterscheinen. Die Private Rescue School UG /haftungsbeschränkt) behält sich in diesem Falle
vor 100% der Kursgebühr in Rechnung zu stellen. Bei Absagen aufgrund von Krankheit, innerhalb
der letzten 24 Stunden vor Kursbeginn, muss binnen 3 Werktagen nach Lehrgangsdatum ein
ärztliches Attest vorgelegt werden. Andernfalls wird auch hier 100% der Kursgebühr in Rechnung
gestellt. Verspätungen von mehr als 15 Minuten, gelten als Nichterscheinen und werden ebenfalls
mit 100% der Kursgebühr in Rechnung gestellt.
Kurse die 10 Tage vor Beginn abgesagt werden mit 50% des Kurses berechnet
Kurse die 20 Tage vor Beginn abgesagt werden mit 25% des Kurses berechnet
Kurse die 30 Tage vor Beginn abgesagt werden kostenfrei storniert.
Bei nicht entrichten der Lehrgangsgebühr – behalten wir uns vor ein Dienstleister für die
Eintreibung der gebühren zu beauftragen.
8. Gutscheine
Die Inanspruchnahme von Gutscheinen muss bei der Anmeldung angegeben werden. Es kann
immer nur 1 Gutschein pro Person eingelöst werden. Diese sind nicht kombinierbar. Eine
Barauszahlung ist nicht möglich. Bei Nichtteilnahme, trotz verbindlicher Anmeldung gemäß §1
unserer AGB, werden die vollen Lehrgangsgebühren in Rechnung gestellt.
9. Inhouse-Lehrgänge / geschlossene Lehrgänge
Für Inhouse-Lehrgänge (Lehrgänge die in den Räumlichkeiten des Unternehmens stattfinden)
bzw. für geschlossene Lehrgänge (z.B. Vereine, Firmen, Sportgruppen, etc.) muss die
Teilnehmerzahl je Kurs mindestens 12 Teilnehmer betragen. Wird die Teilnehmerzahl
unterschritten, hat der Vertragspartner die Differenz zu 12 Teilnehmern zu tragen.
Bei Inhouse-Lehrgängen, außerhalb von Düsseldorf kann eine Anfahrtspauschale in Höhe von
0,30€/km je Fahrstrecke (Hin- und Rückfahrt) pro Kurstermin in Rechnung gestellt werden.
Für Lehrgänge außerhalb unserer Räumlichkeiten müssen, nach den Vorgaben der
Berufsgenossenschaft, geeignete Räume und Einrichtungen vorhanden sein. Es muss ein Raum
zur Verfügung stehen, der eine Grundfläche von mindestens 50qm aufweist und in dem 20
Personen durch theoretischen Unterricht und praktische Übungen in Erster Hilfe geschult werden
können. Der Raum muss über ausreichend Beleuchtung verfügen. Zudem müssen Sitz- und
Schreibmöglichkeiten, sowie Waschgelegenheiten und Toiletten vorhanden sein. Es muss die
Möglichkeit bestehen, einen Beamer zum Einsatz zu bringen.
10. Kursabsagen durch die Private Rescue School UG (haftungsbeschränkt)
Ein Lehrgang kann durch Private Rescue School UG /haftungsbeschränkt) abgesagt werden,
wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl (12 Teilnehmer) nicht erreicht wird. Die Absage wird
dem Teilnehmer bzw. Auftraggeber rechtzeitig, jedoch mindestens 2 Werktage vor
Lehrgangsbeginn bekannt gegeben. Sollte aus Gründen höherer Gewalt oder plötzlicher Krankheit
eines Ausbilders der Lehrgang kurzfristig ausfallen müssen, ist dies möglich. Private Rescue
School UG /haftungsbeschränkt) bemüht sich in solchen Fällen unverzüglich um einen
Ersatztermin. Sollte kein passender Ersatztermin angeboten werden können, werden bereits
gezahlte Lehrgangsgebühren zurückerstattet. Darüberhinausgehende Rechtsansprüche,
insbesondere die Erstattung der Kosten aus Arbeitsausfall, Fahrtkosten, etc. bestehen nicht.
11. Ausschluss von der Teilnahme
Private Rescue School UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen,
z.B. bei Zahlungsverzug, Störungen der Veranstaltung und des Betriebsablaufs, zu spätem
Erscheinen am Lehrgangstag (>15 Minuten), Fehlen der in der Anmeldung zugesicherten
Teilnahmevoraussetzungen, nicht erfolgreiche Absolvierung von Zwischenprüfungen oder
Lernzielen, von der weiteren Teilnahme auszuschließen.
In diesen Fällen hat Private Rescue School UG /haftungsbeschränkt) einen Anspruch auf die
Zahlung des vollen Teilnehmerentgeltes.
12. Haftung / Hausordnung / Verschwiegenheit
Die Haftung von Private Rescue School UG /haftungsbeschränkt), mit Ausnahme von Schäden an
Leben, Körper und Gesundheit, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Private Rescue School UG
(haftungsbeschränkt), ihrer gesetzlicher Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Während
des Lehrgangs/Seminars entstandene Schäden sind der Seminarleitung und Institutsleitung
unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Hausordnung ist bei Veranstaltungen in den
Räumlichkeiten von Private Rescue School UG (haftungsbeschränkt) zu beachten, die
Verschwiegenheitsverpflichtung insbesondere von persönlich Besprochenem wird mit der
Anmeldung uneingeschränkt anerkannt.
Die Haftung für unvorhersehbare atypische Schäden wird ausgeschlossen. Private Rescue School
UG /haftungsbeschränkt) übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit oder
Richtigkeit der ausgehändigten Materialien und vermittelten Informationen. Haftungsansprüche
gegen Private Rescue School UG (haftungsbeschränkt), unabhängig davon ob materieller oder
ideeller Art, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der ausgehändigten Materialien und
vermittelten Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und/oder unvollständiger
Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
13. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
14. Datenschutz
Es erfolgt die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß § 33
Bundesdatenschutzgesetz. Die Daten werden ausschließlich für innerbetriebliche Zwecke
verwendet. Dem Datenschutz wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Rechnung
getragen (siehe Impressum).
15.Sonstiges
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Bottrop.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so behalten die übrigen
Bestimmungen ihre Gültigkeit. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen und im Falle fehlender
Regelungen ist eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck beider
Parteien am ehesten entspricht.
Bottrop, Dezember 2021
Version 1.0 – 01.12.2021