Erste Hilfe Kurs für betriebliche Ersthelfer
Gerne kommen wir in Ihren Betrieb um einen Erste Hilfe Kurs für Sie zu machen. Kontaktieren Sie uns einfach über das Kontakformular
oder
besuchen Sie an den Wochenenden unsere fest Terminierten Erste Hilfe Kurse in Essen.
Warum ist die Erste Hilfe im Betrieb oder Unternehmen so wichtig?
Laut der DGUV gibt es jährlich um die 900.000 meldepflichtige Arbeits- und Wegeunfälle!
Etwa 650 davon enden tötlich und es könnte jeden treffen.
Lassen Sie ihr Unternehmen von unseren Ausbildern schulen, welche alle aus dem Bereich Feuerwehr und Rettungsdienst stammen.
Die Ausbildung der betrieblichen Ersthelfer und Ersthelferinnen umfasst seit 01. April 2015 nur noch 9 Unterrichtseinheiten (UE) und erfolgt an einem Tag mit folgendem Inhalt:
- Allgemeine Maßnahmen inkl. Notruf
- Absichern von Unfallstellen – Verkehrsunfall
- Wundverband
- Starke Blutung – Druckverband
- Rettungsgriff und Stabile Seitenlage
- Helmabnahme und Stabile Seitenlage
- Wiederbelebung + AED
- Erste Hilfe Maßnahmen bei akuten Erkrankungen
o Atemnot , Atemwegsverlegung
o Herzerkrankungen
o Schlaganfall
o Unterkühlung
- Inhalt Erste Hilfe Kasten
- Handverband
- Amputation
- Verätzungen
- Verbrennung
- Gehirnerschütterung-Kopfverletzung
- Gelenkverletzungen
- Knochenbrüche
Wer übernimmt die Kosten für einen betrieblichen Erste Hilfe Kurs?
Die Kosten für die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer in Firmen übernimmt grundsätzlich die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Wir rechnen direkt mit Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger ab und die Ausbildung bleibt für Sie kostenfrei.
Sollten Sie keiner Berufsgenossenschaft angehören, aber möchten auch die Sicherheit in Ihrem Betrieb erhöhen und auch für Ihr Unternehmen Ersthelfer ausbilden lassen, kontaktieren Sie uns und wir stellen Ihnen ein für Sie angepasstes Angebot zusammen.
Wieviel Ersthelfer muss ich in meinem Betrieb ausbilden lassen?
Laut § 26 der DGUV Vorschrift 1 sind eine bestimmte Anzahl an Ersthelfern in Ihrem Betrieb verpflichtend.
Die Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb:
- Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten im Betrieb ist 1 Ersthelfer erforderlich
- Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
- in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten,
- in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten im Betrieb
- in Kindertageseinrichtungen wird 1 Ersthelfer je Kindergruppe benötigt
- in Hochschulen 10% der Beschäftigten.